Schriftsachverständiger Dr. Kai Nissen
Schriftsachverständiger Dr. Kai Nissen

Handschriftenuntersuchung und -vergleichung

Untersuchungsziele

 

Das häufigste Ziel der Untersu­chungen an Hand­schriften durch Schrift­sachver­ständige ist die Klärung der Frage, ob eine vorliegende Unter­schrift oder Text­schrift von einer be­stimm­ten Person stammt. All­gemein handelt es sich um eine Personen­identifi­zierung anhand des mensch­lichen Schreib­verhaltens.

 

Gelegentlich kann auch das Ziel der Unters­chungen sein, festzustellen, in welchem ungefäh­ren Zeit­raum eine Hand­schrift entstan­den ist. Voraus­setzung bei dieser Unter­suchung ist, dass die Urheber­schaft bekannt ist, die in Frage kom­menden Zeit­punkte weit genug ausein­ander liegen und datierte Vergleichs­proben des Urhebers in großer Zahl zur Verfü­gung stehen.

 

Ein weiteres Ziel ist die Klärung der Frage, ob es sich bei einer Unter­schrift bzw. Text­schrift um ein Origi­nal handelt. Nicht immer ist es einer Handschrift bereits mit bloßem Auge anzusehen, dass sie ein Nicht­original ist, z.B. eine Kopie oder ein Computer­ausdruck.


Ein anderes Untersuchungsziel kann die Prüfung der Frage sein, ob in einem Text eine nach­trägliche Einfü­gung vorliegt. Durch die Untersuchung von Strichkreuzungen beispielsweise kann in bestimmten Fällen geklärt werden, welcher Teil früher und welcher später geschrieben worden ist.

 

Untersuchungsobjekte

 

Untersuchungsobjekte können unter anderem Unter­schriften unter Ver­trägen, Schuld­scheinen oder Quit­tungen sein. Von großer Bedeu­tung sind privat­schriftliche Testa­mente. Untersucht werden auch ano­nyme oder pseudo­nyme Schreiben (Beleidi­gungen u.a.).

 

Bezeichnung des Fachgebietes 

 

Für das Fachgebiet der Handschriften­unter­suchung und -verglei­chung gibt es unter­schied­liche Bezeich­nungen, z.B. "Schrift­expertise", "forensi­sche Schrift­unter­suchung", "Schrift­verglei­chung". Häufig begeg­net man auch den Aus­drücken "Grapho­logie“ und "Grapholo­gisches Gutachten“, die aber von Schrift­sachver­ständi­gen nicht verwen­det werden, weil in der foren­sischen Schrift­untersu­chung keine Persön­lichkeits­eigen­schaften zu dia­gnosti­zieren versucht werden wie in der Graphologie. Wissen­schaft­lich spielt die Grapho­logie heute kaum noch eine Rolle.

Von der IHK Region Stuttgart

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Sachverständiger für

Handschriftenuntersuchung und -vergleichung

 

Dr. Kai Nissen

 

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