In Frage stehende Schrift
Die Unterschrift oder Textschrift, deren Urheberschaft geklärt werden soll, sollte möglichst im Original vorliegen. Wenn sie nicht im Original zur Verfügung steht, können die Untersuchungen nur vorläufiger Natur sein.
Unbefangen entstandenes Vergleichsschriftmaterial
Hierunter versteht man Schreibleistungen des Vergleichsschreibers, die nicht im Zusammenhang mit dem Anlass, der zu der Schriftvergleichung geführt hat, entstanden sind. Insbesondere handelt es sich dabei um solche Schreibleistungen, die vor diesem Anlass entstanden sind.
Das Gegenteil von unbefangen entstandenen Schriften sind ad hoc geleistete Proben, die eigens für die Erstellung des Schriftgutachtens angefertigt werden können. Sie sind gelegentlich als Ergänzung zum unbefangen entstandenen Schriftmaterial nützlich. Die weitaus größere Bedeutung kommt aber den unbefangen entstandenen Proben zu.
Die Authentizität einer Vergleichsprobe sollte außer Zweifel stehen. Die Echheit der Vergleichsproben wird darüber hinaus durch den Schriftsachverständigen überprüft, indem von ihm interne Vergleiche durchgeführt werden.
Vergleichsprobenbeschaffung bei Unterschriftsprüfungen
Wenn geklärt werden soll, ob eine Unterschrift echt ist oder nicht, sollten möglichst etwa 20 oder mehr unbefangen entstandene Vergleichsunterschriften des Namensinhabers der in Frage stehenden Unterschrift beschafft werden.
Vergleichsprobenbeschaffung bei Textschrift-Untersuchungen
Wenn geprüft werden soll, von wem eine Textschrift geschrieben worden ist, müssen möglichst viele textschriftliche Vergleichsproben beschafft werden. Die Zahl der benötigten Schriftstücke hängt ab vom Umfang der Schreibleistungen auf den einzelnen Schriftträgern.
Vergleichbarkeitskriterien
Vergleichsschriften sollten dieselbe Schriftart aufweisen wie die in Frage stehende Schrift. Wenn die fragliche Schrift in Kurrentschrift (verbundener Schreibschrift) geschrieben ist, sollten sich unter den Vergleichsproben möglichst viele in dieser Schriftart befinden. Wenn die in Frage stehende Schreibleistung in Druckbuchstabenschrift oder Blockschrift geschrieben ist, sollten sich unter den Vergleichsproben möglichst viele in Druckbuchstabenschrift oder Blockschrift befinden. Die einzelnen Schriftzeichen der in Frage stehenden Schrift sollten in den Vergleichsproben möglichst oft vorkommen. Die Vergleichsschriften sollten auch ungefähr aus der Entstehungszeit der fraglichen Schreibleistung stammen.
Repräsentativität und Überblick über die Variationsbreite
Die Vergleichsproben sollten nicht nur vergleichbar sein mit der in Frage stehenden Schrift, sondern nach Möglichkeit auch einen größeren Überblick über die natürliche grafische Variationsbreite des Vergleichsschreibers ermöglichen. Sie sollten repräsentativ sein für das Schreibverhalten des Schreibers. Repräsentativität darf angenommen werden, wenn Anzahl und Umfang groß genug sind und die Schreibleistungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten und Gelegenheiten entstanden sind.
Die Bedeutung des Schriftmaterials für die Erfolgsaussichten von Schriftvergleichen
Die Anforderungen an das Schriftmaterial gelten allgemein und sind für den durchschnittlichen Fall gedacht. Der Sicherheitsgrad der gutachtlichen Schlussfolgerung korreliert aber nur begrenzt mit dem Grad der Erfüllung der üblichen Schriftmaterialanforderungen. Es gibt Fälle, in denen bereits relativ wenige Vergleichsproben für ein hinreichend sicheres Ergebnis ausreichen, während es in anderen Fällen unter Umständen vorkommen kann, dass auch eine sehr große Zahl von grundsätzlich geeigneten Vergleichsproben wegen des widersprüchlichen Befundbildes zu keinem klaren Ergebnis führt.
Fundstellenliste
Diese dient der Erleichterung der Suche nach geeigneten Vergleichsproben. Gesucht werden sollte nicht nur im eigenen häuslichen Bereich, sondern auch bei anderen Personen oder Einrichtungen.
Wenn ein Schriftstück nicht im Original erlangt werden bzw. nicht für eine gewisse Zeit aus der Hand gegeben werden kann, z.B. Personalausweis, Reisepass, Führerschein,
Bankkarten, Kreditkarten, ist es besser, eine Kopie davon einzureichen, als auf das Schriftstück ganz zu verzichten. Manche Schriftstücke sind am ehesten als Durchschriften
verfügbar, z.B. Überweisungen.
Wenn sich auf einem Schriftstück unterschiedliche Handschriften befinden, sollte im Zweifelsfall auf einer zusätzlichen Kopie markiert werden, was vom Vergleichsschreiber stammt.